Auch im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung betreuen wir Sie stets mit der Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen. Diese erstreckt sich im Gegensatz zur Mietverwaltung lediglich auf das Sondereigentum (Eigentumswohnung). Der Sondereigentumsverwalter kann zwar, muss aber nicht zugleich auch der WEG-Verwalter sein.
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung bieten wir ein umfangreiches Spektrum an Dienstleistungen an:
- Übernahme und Durchsicht aller Sondereigentums-Unterlagen. Erfassung der Objektdaten in unserem EDV-System
- Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung sowie die Bearbeitung von Beschwerden bei Verstößen gegen die Hausordnung
- Überwachen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mieträume
- Korrespondenz mit dem Mieter
- Mietinkasso sowie Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Wohnungseigentümer aus Mietverhältnissen zustehen
- Teilnahme für den Eigentümer an Eigentümerversammlungen
- Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Nebenkostenabrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
- Erstellen der Betriebskosten-Abrechnung
- Erstellung der Heizkostenabrechnung
- Bedienung eventueller Darlehen bei Kreditinstituten, sofern diese mit dem Verwaltungsobjekt in Verbindung stehen
- Einrichten eines Hauskontos als Treuhandkonto
- Buchung und Überwachung von Mietzahlungen, sowie aller mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungen
- Mahnungen bei Zahlungsverzug
- Das Überprüfen von Mietanpassungsmöglichkeiten und die Abgabe von Mieterhöhungsverlangen
- Vermietung-Vermittlungsleistungen; Maklertätigkeit
- Bonitäts- und Sozialprüfung von Mietinteressenten
- Mitwirkung bei der Erstellung von Mietverträgen
- Wohnungsübergabe & Wohnungsabnahme
- Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller Mieteranfragen
- Entgegennahme & Anlage der Kaution bei Einzug, sowie Kautionsabrechnung inkl. Zinsnachweis nach Auszug des Mieters
- Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen
- Abwickeln beendeter Mietverhältnisse
- Ggf. Erheben einer Räumungsklage
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung jeglicher Ansprüche des Eigentümers gegen den Mieter
- Entgegennahme von Mängelanzeigen der Mieter
- Turnusmäßige Begehungen und Kontrollen des technischen Wohnungszustandes
- Organisation und Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen
- Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten
- Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, der Umsetzung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Prüfung des Versicherungsbedarfes, sowie Neuabschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Abschluss von erforderlichen Wartungsverträgen und Überwachung der Wartung
- Abschluss von Lieferverträgen, z. B. Heizungsmaterial